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Kosten

 

Für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche ist die Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt eine unschätzbare Hilfe.

 

Die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Diese sind durchaus nicht so hoch, wie oft befürchtet.

In zivilrechtlichen Angelegenheiten bemessen sich die Gebühren nach der Höhe des Gegenstandswertes, der Bedeutung der Angelegenheit für Sie sowie des Aufwandes der anwaltlichen Tätigkeit. Bei Zahlungsansprüchen ist z.B. die Höhe der betreffenden Forderung auf Zahlung maßgeblich.

 

Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung und ist der Versicherungsfall eingetreten, übernehmen wir gern für Sie die Korrespondenz zur Einholung der Deckungszusage und rechnen dann direkt mit Ihrer Versicherung ab. In der Regel werden die Kosten dann auch komplikationslos von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Daneben besteht auch die Möglichkeit der Vereinbarung eines Pauschal- oder Stundenhonorars.

Haben Sie den Rechtsstreit erfolgreich abgeschlossen, werden Ihnen die gesetzlichen Rechtsanwaltskosten grundsätzlich von der Gegenseite erstattet.

 

Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen und nicht über die finanziellen Mittel verfügen, einen Rechtsanwalt selber bezahlen zu können, müssen Sie dennoch nicht auf anwaltliche Unterstützung verzichten. Wir beraten Sie gern über die Möglichkeiten, Ihre Rechte im Rahmen der staatlichen Beratungshilfe oder bei Gerichtsverfahren über die Prozesskostenhilfe (PKH) geltend zu machen.

 

Da wir um die Wichtigkeit der Kostenfrage für die anwaltliche Beratung wissen, besprechen wir diese gern vorab mit Ihnen. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns!

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