top of page
Arbeitsrecht

 

Aufgrund der oft persönlichen Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist es unser Ziel, Ihnen hier schnell und möglichst außergerichtlich helfen zu können. Gerade bei Kündigungen ist es dabei wichtig, zügig und gezielt tätig zu werden, da hier grundsätzlich eine kurze Frist für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht von drei Wochen eingehalten werden muss. Aber auch in anderen Angelegenheiten beraten wir Sie gern, z.B. bei Abmahnung, Arbeitszeugnis, Gehaltsforderungen oder der Geltendmachung von Urlaub. Unsere Kanzlei berät sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

Allgemeines Zivilrecht

 

In diesem Rechtsgebiet beraten wir Sie gern unter anderem bei Problemen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Kauf- oder Werkverträgen aber auch bei Schwierigkeiten im Rahmen von Darlehens- und Kreditverträgen.

Mietrecht

 

Hier beraten und vertreten wir sowohl Mieter als auch Vermieter, wenn es zum Beispiel um Schönheitsreparaturen, Mietrückstände, Mietminderung, Mängelbeseitigung, Kündigung oder Mieterhöhung geht. In diesem Bereich haben wir auch Erfahrung bei der Vertretung von Hausverwaltungen.

Erbrecht

 

Im Rahmen des Erbrechts möchten wir Sie einerseits für den möglichen Erbfall vorsorgend und gestaltend beraten und andererseits nach einem Todesfall bei der Geltendmachung von Erb- oder Pflichtteilsansprüchen behilflich sein. Darüber hinaus beschäftigen wir uns in diesem Zusammenhang auch mit der sensiblen Thematik der Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter. In Deutschland denken leider immer noch zu wenige Menschen daran, Vorsorge für den Fall zu treffen, dass sie infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder auch durch Nachlassen der geistigen oder körperlichen Kräfte im Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst, wie gewohnt, erledigen können. Hier stehen wir beratend für die Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zur Seite.

 

Sollten Sie oder Ihre Angehörigen in die Situation einer erforderlich werdenden Betreuung geraten, steht Ihnen mit unserem Partner, der „Gesellschaft für gesetzliche Betreuung Malich & Missal GbR“, ein starker und kompetenter Partner zur Seite.

Strassenverkehrsrecht

 

Hier beraten wir Sie gern zum Beispiel bei der Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall. Wir führen für Sie die Kommunikation und Verhandlungen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und machen Ihre Ansprüche vollumfänglich geltend. Daneben vertreten wir Sie auch für den Fall, dass es nach einem Verkehrsunfall zu einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren kommen sollte.

Kleingarten- Grundstücksrecht

 

Unsere Kanzlei beschäftigt sich bereits seit vielen Jahren mit dem Gebiet des Kleingartenrechts. Hier vertreten wir nicht nur Kleingärtnerorganisationen, sondern auch einzelne Kleingärtner. Bei Nachbarstreitigkeiten versuchen wir möglichst außergerichtlich eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. 

 

Sollten Sie finanzielle Probleme mit Ihrem Wohneigentum haben, können wir auch eine Verbindung zu unserem Partner dem Förderverein für Existenzsicherung und Immobilienproblemen e.V. (FEI Berlin) herstellen.

bottom of page